Im Cum-Ex-Skandal gibt es eine bahnbrechende Entwicklung: Der Anwalt Berger, der gegen seine Verurteilung in Bonn und Wiesbaden Berufung eingelegt hatte, wurde nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einer schwerwiegenden Entscheidung konfrontiert. Die Revision wurde abgelehnt, was bedeutet, dass Berger sich auf eine Gesamtstrafe vorbereiten muss.
Berger wurde in Bonn zu einer Haftstrafe von 8 Jahren verurteilt, wobei er zusätzlich rund 13,7 Millionen Euro zurückzahlen muss. In Wiesbaden, wo es um schwere Steuerhinterziehung ging und ein Steuerschaden von etwa 113 Millionen Euro entstand, erging ein weiteres belastendes Urteil gegen ihn.
Die Cum-Ex-Geschäfte, in die Berger verwickelt war, haben dem deutschen Staat enorme Verluste in Milliardenhöhe beschert. Der Bundesgerichtshof hat die Urteile in Bonn und Wiesbaden bestätigt, was die Möglichkeit einer Gesamtstrafe eröffnet.
Der drohende Albtraum für Berger umfasst eine maximale Haftstrafe von 15 Jahren, wobei das endgültige Strafmaß noch vom Landgericht Wiesbaden festgelegt werden muss. Es steht fest, dass Berger für seine Rolle im Cum-Ex-Skandal eine erhebliche Strafe erwarten kann, die den deutschen Staat schwer getroffen hat. Die abschließende Entscheidung liegt in Wiesbaden, wo die höchste Freiheitsstrafe ausgesprochen worden ist.