Das neue Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags in ihrem Ausweis durch eine einfache Erklärung beim Standesamt.
Ab 1. November reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt aus, um den Geschlechtseintrag zu ändern. Es existieren vier Möglichkeiten: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Die Person muss versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht. Die bisherigen aufwändigen Verfahren mit psychiatrischen Gutachten und Gerichtsbeschluss entfallen.
Die hohe Nachfrage nach der neuen, vereinfachten Änderung in Hessen zeigt eindeutig, dass das Gesetz gut angenommen wird. In Frankfurt allein haben bereits etwa 250 Menschen die Anmeldung beim Standesamt vorgenommen, und auch in Kassel, Darmstadt, Gießen, Fulda und anderen Städten gibt es zahlreiche Anmeldungen.
Das neue Verfahren erleichtert vielen Menschen den Prozess der Geschlechtsidentitätsänderung und spart Zeit, Kosten und bürokratischen Aufwand. Die große Nachfrage deutet darauf hin, dass es ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung und Akzeptanz ist.