Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass eine geplante Fahrraddemo entlang der A5 nicht auf der Autobahn stattfinden darf. Die Stadt Frankfurt hatte Sicherheitsbedenken und eine alternative Route vorgeschlagen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs verbietet die Fahrraddemo entlang der A5 aufgrund von Sicherheitsbedenken. Die Stadt Frankfurt sieht eine erhöhte Gefahr für Unfälle sowohl auf der Autobahn als auch auf den Umleitungsstrecken. Als Alternativroute wurde von der Stadt die A648 vorgeschlagen.
Das Bündnis gegen den Ausbau der A5 lehnt diesen ab und fordert stattdessen einen Mobilitätswendeplan für die Region. Obwohl eine Ingenieursstudie besagt, dass der Ausbau technisch möglich ist, sind sowohl das Bündnis als auch die Stadt Frankfurt dagegen.
Die Sicherheitsbedenken und die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs haben zur Absage der Fahrraddemo entlang der A5 geführt. Das Bündnis setzt sich weiterhin für eine Mobilitätswende ein und fordert Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr.