Ein 56-jähriger Mann wurde vom Frankfurter Landgericht wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und betrunkenen Autofahrens verurteilt. Der Unfall, bei dem ein Siebenjähriger getötet wurde, ereignete sich nahe dem Frankfurter Palmengarten. Der Angeklagte hatte etwa zwei Promille Alkohol im Blut und war der Vater der Kinder, die ohne Erlaubnis mitgenommen wurden.
Der Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem der Unfall in den tödlichen Verletzungen des Siebenjährigen resultierte. Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte und die Kinder ohne Erlaubnis mitgenommen wurden. Der Unfall ereignete sich bei niedrigem Tempo und unter schönen Wetterbedingungen.
Das Gericht entschied, dass die fahrlässigen Handlungen des Angeklagten zum tragischen Unfall führten. Alkoholkonsum, Unachtsamkeit und das Fehlen von Sicherheitsmaßnahmen spielten eine entscheidende Rolle. Die Verantwortungslosigkeit des Angeklagten führte zu schwerwiegenden Konsequenzen.